Notreiseausweis für Ausländer Ausstellung

    Notreiseausweis für Ausländer beantragen

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:

     

    • 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
    • Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
    • der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
    • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
    • bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.

    Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig. 

    Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.

    Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.

     

    REISEPASS MIT BIOMETRISCHEN DATEN:
    Informationen erhalten Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Antragsstellung und Abholung benötigen Sie:

    • Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit durch:
      • abgelaufenen Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder
      • abgelaufenen Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
    • bei Antragstellung für ein Kind:
      • abgelaufenen Kinderreisepass oder
      • Geburtsurkunde (ausschließlich bei Antragstellung für ein Kind)
    • Nachweis über Berechtigung zum längerfristigen Aufenthalt
      • Deutscher Aufenthaltstitel im Checkkartenformat oder
      • Aufenthaltstitel eines anderen Schengenstaats im Checkkartenformat
    • aktuelles, biometrisches Foto

    Hinweis: Falls dies nicht vorhanden ist, wird ein Foto bei der Behörde gemacht. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Anträge auf Notreiseausweis können stellen:

    • Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
    • Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
    • Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengenvisa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
    • ziviles Schiffspersonal eines in der See- oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
    • ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen. 

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie können Ihre Identität nachweisen und gehören zur Gruppe der Antragsberechtigten.
    • Die Ausstellung eines regulären Passes oder Passersatzes von der eigenen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ist vor Reiseantritt nicht mehr möglich oder nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
    • Es werden keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
    • Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
    • Der durch eine gegebenenfalls vorliegende Fahndungsnotierung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird.
    • Der Zielstaat erkennt den Notreiseausweis als Grenzübertrittsdokument an.
    • Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.

    Hinweise:
    Für Kinder kann der Notreiseausweise von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen. Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.

    Persönlicher Antrag

    • Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
    • Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
    • Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
    • Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
    • Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

    Digitaler Antrag

    • Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
    • Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
    • Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
    • Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
      • den Antrag zu unterschreiben,
      • einen Identitätsabgleich durchzuführen,
      • ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
      • die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
    • Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Kosten Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70 € Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 € Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26 € Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 92 € Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    Anmerkung: Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. 69,50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 28.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de