Schmutzwassergebühren
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 11.01.1995 in der z.Zt. geltenden (steht in der rechten Spalte zum Download bereit) Fassung wird die Abwassergebühr aufgeteilt in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Bemessungsgrundlage der Schmutzwassergebühren bildet die von der "Stadtwerke Aachen AG" für den Abrechnungszeitraum vor dem jeweiligen Veranlagungsjahr rechnungsmäßig festgestellte (= abgelesene oder geschätzte) Wasserbezugsmenge. Erfasst der Abrechnungszeitraum beim Wechsel eines Versorgungsunternehmens oder wegen Änderung des Abrechnungszeitraumes weniger als 11 Monate oder mehr als 13 Monate, wird die rechnungsmäßig festgestellte Wasserbezugsmenge auf eine Jahres-Wasserbezugsmenge hoch- bzw. heruntergerechnet.
Die Schmutzwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Abgaben beinhalten:
Grundsteuer, Niederschlagswassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren.
Gebührenermäßigung
Die Schmutzwassermenge kann auf Antrag um die nachweislich nicht in den Kanal eingeleiteten Wassermengen reduziert werden (z.B. für Gartenbewässerung, Viehhaltung). Der Nachweis wird durch einen auf eigene Kosten eingebauten, geeichten Zwischenzähler erbracht, der regelmäßig abgelesen und nach Ablauf der Garantiefrist ausgetauscht werden muss.
Mit der Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Ermittlung der Abzugsmengen wurde die Regionetz GmbH beauftragt. Diese meldet die ermittelten Wassermengen dem Fachbereich Steuern und Kasse.
Hier erhalten Sie Informationen der Regionetz GmbH zum Einbau eines Zwischenzählers.
Zahlungstermin 01.07.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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