Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

    Ausnahmegenehmigung für den Prüfungsort bei Fischerprüfungen erhalten

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie in Lippe wohnen, aber die Fischerprüfung hier aus zwingenden Gründen nicht ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.
    Wenn ein zwingender Grund vorliegt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen.
    Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448

    E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Antrag (verlinkt) mit Angabe

    • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,

    • des beabsichtigten Prüfungsortes und

    • des beabsichtigten Prüfungstermins.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Rechtzeitig vor dem geplanten Prüfungstermin (Anmeldefrist 4 Wochen + Bearbeitungszeit 2 Wochen)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 14 Tage

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 15,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de