Ausnahmegenehmigung für den Prüfungsort bei Fischerprüfungen erhalten
Hinweise für Lippe
Wenn Sie in Lippe wohnen, aber die Fischerprüfung hier aus zwingenden Gründen nicht ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Wenn ein zwingender Grund vorliegt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen.
Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1448
E-Mail: fischerei@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Antrag (verlinkt) mit Angabe
der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
des beabsichtigten Prüfungsortes und
des beabsichtigten Prüfungstermins.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
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Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Landesfischereigesetz (LFischG)
- Fischerprüfungsordnung
- § 3 Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
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Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
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Rechtzeitig vor dem geplanten Prüfungstermin (Anmeldefrist 4 Wochen + Bearbeitungszeit 2 Wochen)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
ungefähr 14 Tage
Kosten
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EUR 15,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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