Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein.
    Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.

    Nur für Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines auch ohne Nachweis der bestandenen Fischerprüfung möglich.
    Allerdings berechtigt dieser Fischereischein die Jugendlichen nur zum Angel in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der den Prüfungsnachweis vorlegen kann.

    Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.

    Jugendfischereischein ( Ausstellung nur als Jahresschein)

    Erforderlich sind:
    - persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen
    - Vorlage des Personalausweises / Pass des Erziehungsberechtigten sowie
      des Kinderausweises des Jugendlichen
    - aktuelles Foto des Jugendlichen (Passformat)

    Fischereischein-Ersterteilung ( Ausstellung als Jahres- oder 5-Jahres Fischereischein möglich;
    dies gilt auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, wenn diese die Fischerprüfung abgelegt  haben)

    Erforderlich sind:
    - Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis)
    - Personalausweis / Pass / Kinderausweis
    - aktuelles Foto (Passformat)
    - bei Jugendlichen Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

    Fischereischein-Verlängerung
    - laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
    - Personalausweis / Pass / Kinderausweis
    - ggfls. aktuelles Foto

    Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

    Gebühren:
    Jugendfischereischein:   8,00 Euro
    Jahresfischereischein:  16,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Fischereischeinwesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     

     - Identitätsnachweis 

    (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

     

    formloser Antrag mit Angabe

    • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
    • des beabsichtigten Prüfungsortes und
    • des beabsichtigten Prüfungstermins.

     

     

     

    Formulare

     Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    15 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de