Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 16d Abs. 3 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de