Ehrungen für Lebensretter

    Ehrungen für Lebensretter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr eingetreten sind.

    Neben der Verleihung der Rettungsmedaille kann auch eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden, wenn die Rettungstat ohne Einsatz des eigenen Lebens unternommen wurde.

    Die Ermittlung über Rettungstaten sind von Amts wegen von dem Kreis durchzuführen, in dem die Rettungstat stattgefunden hat oder die Retterin bzw. der Retter oder die Gerettete ihren bzw. der Gerettete seinen Wohnsitz hat.

    Zur Klärung des Sachverhaltes hört der zuständige Kreis die Retterin bzw. den Retter, die gerettete Person und etwaige Zeugen an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Leitungsstab / Kreistagsangelegenheiten, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de