Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Familienpflege zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

    Hinweise für Lippe

    Was tun, wenn Sie als Mama oder Papa krank ausfallen? Erfahren Sie hier mehr zur Familienpflege.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Familienpflege ist eine ambulante vorübergehende Hilfe für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Ziel der Familienhilfe ist in Notsituationen die Betreuung und Versorgung von Kindern und eventuell Jugendlichen sicherzustellen.
    Damit soll Familien eine vollständige Weiterführung des eigenen Haushaltes ermöglicht werden. Außerdem können Kinder so zuhause bleiben und müssen nicht anderweitig untergebracht werden.

    Die Familienpflege wird durch Familienpflegedienste erbracht, mit denen der Kreis Lippe Vereinbarungen über Leistungen, Entgelt und Qualität geschlossen hat.

    Die Familienpflege erfolgt als aufsuchende Hilfe (Betreuung und Versorgung in der Familie).

    Die Hilfe ist gegenüber Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig und erfolgt auf der Basis vereinbarter Stundensätze (als Restkostenfinanzierung, insofern andere Sozialleistungsträger leisten und der Stundensatz nicht auskömmlich ist). Leistungen, die von einem anderen Sozialleistungsträger für denselben Zweck gewährt werden, sind einzusetzen.

    Ansprechpartner

    Stationäre Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 63011-7859

    E-Mail: Soziales@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Antrag auf Leistungen der Familienpflege

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzung ist, dass

    • Sie als Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfallen und der andere Elternteil unterstützt werden muss, wenn
      • er durch berufsbedingte Abwesenheit nicht in der Lage ist, diese Aufgabe wahrzunehmen,
      • die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten und
      • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
    • Sie als alleinerziehender Elternteil (oder beide Elternteile) aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfallen
    • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann,
    • Nachbarn, außerhalb des Haushaltes lebende Angehörige oder ähnliche zur Übernahme der Hilfe nicht bereit oder in der Lage sind,
    • keine selbstorganisierte und geeignete Haushelferin benannt werden kann,
    • ohne diese Hilfe ein Verbleib im eigenen Haushalt nicht möglich wäre.

    Das Angebot erfolgt als aufsuchende Hilfe (Betreuung und Versorgung in der Familie).

    Die Hilfe ist gegenüber Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig und erfolgt auf der Basis vereinbarter Stundensätze (als Restkostenfinanzierung, insofern andere Sozialleistungsträger leisten und der Stundensatz nicht auskömmlich ist). Leistungen, die von einem anderen Sozialleistungsträger für denselben Zweck gewährt werden, sind einzusetzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Der Familienpflegedienst stellt bei uns den Antrag. Wir erfahren hierdurch von Ihrer Notsituation.

    Der Dienst entscheidet über den Bedarf und das genaue Ausmaß der Familienpflege und legt

    • die notwendigen Ziele,
    • die Dauer und Art der Leistung und
    • den erforderlichen Umfang (in Stunden)

    fest.

    Der Kreis Lippe erteilt eine Kostenzusage.

    Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung durch den Familienpflegedienst. Leistungen, die Sie von der Krankenkasse erhalten haben, werden angerechnet.
    Für die Abrechnung muss der Familienpflegedienst die erbrachten Leistungen dokumentieren. Sie müssen dann diese Dokumentation unterschreiben.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Familienpflege ist in der Regel auf 8 Wochen befristet. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    circa 1-2 Tage

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de