Fahrerbescheinigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
Hinweise für Lippe
Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten - erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.
Hinweis:
Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung ist bis zu 5 Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Als Unternehmer müssen Sie dafür sorgen, dass das ausländische Personal alle zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen mitführt. Diese sind
- der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und
- die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und
- die Arbeitsgenehmigung, soweit erteilt
oder eine gültige EU Fahrerbescheinigung.
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt für Güterverkehr sowie sonstige Kontrollberechtigte die Weiterfahrt solange untersagen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Antrag
- Gemeinschaftslizenz
- vom Fahrpersonal
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Pass
- Fahrerlaubnis
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des europäischen Parlaments und Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- EU Verordnung 1072/2009
- GüKGrKabotageV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ausstellung: EUR 70,00
Korrektur / Ersatzausstellung: EUR 50,00
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020
Stichwörter
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