Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile
Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 40 Satz 3 SGB VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen