Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Eine Hilfe, die Sie beantragen können ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH):
- Ziel ist es, die Familie so zu stärken, dass sie in Zukunft ihre Probleme besser bewältigen und selber lösen kann.
- Findet nach Absprache im Haushalt der Familie statt.
- Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihnen zusammen.
- Die Hilfe wird durch die Abteilung Jugend und Familie gewährt und gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft geplant.
- Die Hilfe ist für die Familie kostenlos
- Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt. durch eine Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung.
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Abteilung Jugend und Familie wenden. Wenn die Abt. Jugend und Familie Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Kosten
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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