Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Hinweise für Senden

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Flächennutzungsplan

    Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten sämtlicher Flächen dar. Als vorbereitender Bauleitplan ist dieser jedoch nur behördenverbindlich. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die zur verbindlichen Bauleitplanung gehören.

    Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

    Auf der Homepage der Gemeinde Senden sind die Bebauungspläne- nach Ortseilen getrennt - als pdf-Dokumente abrufbar. Dieses Angebot stellt einen Service dar, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben und ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Teilweise sind die Bebauungspläne aufgrund der in Vergangenheit durchgeführten Änderungen sehr umfangreich und nicht "leicht lesbar". Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes darüber hinaus weitere Gesetze hinzuzuziehen, zum Beispiel die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

    Diverse Gebiete in der Gemeinde Senden sind nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Für diese Bereiche gibt es keine verbindlichen Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Die Bebauung richtet sich hier, soweit ein Grundstück im "Innenbereich" verortet ist, nach § 34 Baugesetzbuch. Ein Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Gegensatz hierzu gibt es außerhalb des Bebauungszusammenhanges den sogenannten "Außenbereich". Die Bebaubarkeit richtet sich hier nach § 35 Baugesetzbuch. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung frei zu halten.

    Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Gemeinde Senden, der im Fachbereich IV (Planen, Bauen und Umwelt) eingesehen werden kann. Hier können Sie beraten werden sowie Ausschnitte aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen und dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Senden mit allen planungsrelevanten Festsetzungen erhalten.

    Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bauverwaltung oder Archtitekturbüros.

    Die Bebauungspläne der Gemeinde Senden sind auch über das interaktive Geoinformationsportal des Kreises Coesfeld abrufbar. Dieses digitale Angebot wird in Kürze ausgebaut, so dass nicht nur die Flächen, sondern auch die Inhalte der Bebauungspläne digital abrufbar sind.

    Windenergie

    Damit in Zukunft auch in Senden Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung geplant, beantragt und gebaut werden können, war eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 

    Der sachliche Teilplan "Wind" ist nunmehr rechtskräftig. Weitere Informationen zum Thema Windenergie finden Sie hier auf der Homepage der Gemeinde Senden.

     

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 30

    48308 Senden

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Deutsch

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