Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Hinweise für Raesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Raesfeld

    Allgemeine Informationen

    Der Bebauungsplan enthält enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines räumlich abgegrenzten Gebietes. Er hat einen Namen, der oft Aufschluß über seine Lage gibt. Die Festsetzungen betreffen insbesondere die Art der Bodennutzung (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Sondergebiet), das Maß der baulichen Nutzung ( z.B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche, Zahl der Vollgeschosse, oder Gebäudehöhe), die durch Baugrenzen oder Baulinien zur Überbauung bestimmten Flächen, die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, Pflanzgebote, Flächen für den Gemeinbedarf, und vieles mehr.

    Der Bebauungsplan ist von der Stadt oder Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein subjektiver Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei der Planaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange, z.B von Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

    Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt oder Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen enthalten somit die planungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, teilweise auch bauordnungsrechtliche Regelungen, z.B über die bauliche Gestaltung. Ein Bebauungsplan kann auch geändert oder durch einen neuen Plan ersetzt werden, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist oder wenn besondere Vorhaben ermöglicht werden sollen. Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

    B-Pläne Raesfeld

    Übersicht Bebauungspläne Raesfeld© Gemeinde Raesfeld

    => Hier können die einzelnen Bebauungspläne eingesehen werden.

      B-Pläne Erle

    Übersicht Bebauungspläne Erle© Gemeinde Raesfeld

    => Hier können die einzelnen Bebauungspläne eingesehen werden.

     

    Die aufgeführten Bebauungspläne dienen lediglich der Information und gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen. Für eine rechtssichere Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



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    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Raesfeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de