Bebauungsplan
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Bebauungsplanverfahren
Bebauungspläne werden für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt für diesen Teilbereich rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke darin genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da der Plan vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen wird, wodurch er zum Ortrecht wird. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des im Grundgesetz garantierten Grundeigentums.
In das Aufstellungsverfahren kann sich jeder Bürger einbringen, in dem er bei der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegung Anregungen und Bedenken äußert und so aktiv an der Gestaltung der Stadt teilnimmt.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne liegen nach der Bekanntmachung mit der Begründung bei der Stadt, Bauaufsicht, zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit.
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Bitte nutzen Sie für Fragen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen die nachfolgende Kontaktmöglichkeit:
Tel.: 02241/243-405
E-Mail: bauplanungsrecht@sankt-augustin.de
Ihre Ansprechpersonen für laufende Beteiligungsverfahren in den einzelnen Ortsteilen:
Mülldorf, Birlinghoven:
Herr Stiepel
Niederpleis, Buisdorf:
Herr Otzipka
Sankt Augustin-Ort:
Frau Scharmach
Meindorf, Menden:
Herr Kastrau
Hangelar:
Frau Oberbeckmann
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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