Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die planungsrechtliche Beurteilung der kommunalen Bauleitplanung ist für die Prüfung der Baugenehmigung eines konkreten Vorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt das Bauplanungsrecht (§§ 30 ff Baugesetzbuch - BauGB).

    Die für das Bauen wesentlichsten Auswirkungen haben Bebauungspläne, da sie die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches konkret regeln.

    Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt ausnahmslos in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden (verfassungsrechtlich garantierte kommunale Planungshoheit) - auch in den Städten Wassenberg und Übach-Palenberg sowie den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht, für die der Kreis Heinsberg als Bauaufsicht tätig ist.

    Die Koordination und Begleitung von Verfahren zur Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich der vom Kreis Heinsberg zu vertretenden öffentlichen Belange erfolgt organisatorisch durch das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Amt für Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de