Bebauungsplan
Bebauungsplan
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
Formulare
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Fristen
Hinweise für Dormagen
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (siehe Rechtsgrundlagen)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dormagen
Kosten
Hinweise für Dormagen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dormagen
Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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