Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 4  Ergotherapeutengesetz
    §§ 16b, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    § 10 Bundesvertriebenengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de