Liegenschaftskataster
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Was sind Liegenschafts- bzw. Katastervermessungen?
Liegenschafts- bzw. Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die der Festlegung, Bildung und Sicherung von Grundstücken und deren Grenzen sowie dem Nachweis der auf den Grundstücken stehenden Gebäude dienen.
Wer darf Liegenschafts- oder Katastervermessungen ausführen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen solche Vermessungen nur durch durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), das örtliche Katasteramt oder durch kommunale Vermessungsstellen im eigenen Aufgabenbereich durchgeführt werden.
Wann führt das Amt für Vermessungen und Geoinformation Liegenschafts- oder Katastervermessungen durch?
Die Vermessungen zur Teilung bestehender Grundstücke, Grenzvermessungen und Gebäudevermessungen erfolgen durch das Amt für Vermessungen und Geoinformation immer dann, wenn die Stadt oder städtische Gesellschaften als Eigentümer oder Erwerber beteiligt sind, also nur im eigenen Aufgabenbereich.
Wer sind die Auftraggeber für Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Auftraggeber für derartige Vermessungen ist ausschließlich das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn.
Was geschieht mit den Ergebnissen von Liegenschafts- bzw. Katastervermessungen?
Die Liegenschafts- bzw. Katastervermessungen werden im Innendienst des Amtes für Vermessung und Geoinformation für die Übernahme ins Liegenschaftskataster vorbereitet und anschließend dem Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Was ist zu beachten?
Leider können wir keine Aufträge von privaten Auftraggebern entgegen nehmen. Hier müssen Sie Kontakt mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder dem Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Paderborn aufnehmen.
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Nordrhein-Westfalen
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