Liegenschaftskataster

    Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Hinweise für Lippe

    Wissenswertes über das Liegenschaftskataster und wie Vermessungsergebnisse hier hinein kommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Das Liegenschaftskataster ist das landesweit flächendeckende amtliche Verzeichnis, in dem alle Grundstücke (Flurstücke) erfasst sind. Es dient der Eigentumssicherung. Gleichzeitig ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch.

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich geführtes Register.

    Es unterteilt sich in einen beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in einen darstellenden Teil (Flurkarte/Liegenschaftskarte).

    Im Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:

    • Geometrische Form, Lage und Größe,
    • Angaben über die Landnutzung und charakteristische Topographie,
    • Eigentümer und Erbbauberechtigte,
    • Ergebnisse der Bodenschätzung.

    Sämtliche Veränderungen an Eigentumsverhältnissen, Flurstücksgrenzen, Gebäudebestand und an der Nutzung müssen in das Liegenschaftskataster eingetragen werden. Diese Veränderungen werden zum Teil vor Ort ermittelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-729

    Fax: +49 5231 62-7740

    E-Mail: kataster@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie eine Liegenschaftsvermessung beantragen, ist damit automatisch die Fortführung des Liegenschaftskatasters verbunden. Die Vermessungsstelle reicht nach Abschluss der Liegenschaftsvermessung die Vermessungsergebnisse zur Übernahme, also Eintragung in das Liegenschaftskataster, ein.
    Nach Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften erfolgt die Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatasters.

    Sobald die wesentlichen Änderungen im Katasternachweis eingetragen sind, erhalten Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eine sogenannte Fortführungsmitteilung. Diese Fortführungsmitteilung enthält Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte.

    Wenn durch die Fortführung des Katasters neue Flurstücke entstehen, kann ein Notar mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.

    Gleichzeitig mit Ihnen wird das Grundbuchamt und das Finanzamt über die Änderungen informiert.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de