Fortführung des Liegenschaftskatasters
Hinweise für Lippe
Wissenswertes über das Liegenschaftskataster und wie Vermessungsergebnisse hier hinein kommen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Das Liegenschaftskataster ist das landesweit flächendeckende amtliche Verzeichnis, in dem alle Grundstücke (Flurstücke) erfasst sind. Es dient der Eigentumssicherung. Gleichzeitig ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch.
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich geführtes Register.
Es unterteilt sich in einen beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in einen darstellenden Teil (Flurkarte/Liegenschaftskarte).
Im Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:
- Geometrische Form, Lage und Größe,
- Angaben über die Landnutzung und charakteristische Topographie,
- Eigentümer und Erbbauberechtigte,
- Ergebnisse der Bodenschätzung.
Sämtliche Veränderungen an Eigentumsverhältnissen, Flurstücksgrenzen, Gebäudebestand und an der Nutzung müssen in das Liegenschaftskataster eingetragen werden. Diese Veränderungen werden zum Teil vor Ort ermittelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Wenn Sie eine Liegenschaftsvermessung beantragen, ist damit automatisch die Fortführung des Liegenschaftskatasters verbunden. Die Vermessungsstelle reicht nach Abschluss der Liegenschaftsvermessung die Vermessungsergebnisse zur Übernahme, also Eintragung in das Liegenschaftskataster, ein.
Nach Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften erfolgt die Übernahme in die Nachweise des Liegenschaftskatasters.
Sobald die wesentlichen Änderungen im Katasternachweis eingetragen sind, erhalten Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eine sogenannte Fortführungsmitteilung. Diese Fortführungsmitteilung enthält Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte.
Wenn durch die Fortführung des Katasters neue Flurstücke entstehen, kann ein Notar mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Gleichzeitig mit Ihnen wird das Grundbuchamt und das Finanzamt über die Änderungen informiert.
Fristen
Hinweise für Lippe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lippe