Liegenschaftskataster
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Es ist auch möglich, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte online zu bestellen.
Bei der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster erhalten Sie u. a.:
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte - analog/digital) - auf Wunsch mit Grenzlängen und/oder Grenzabständen
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie auch eigenständig unter Liegenschaftskartenbestellung Online erstellen
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Buchnachweise - analog/digital)
- Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. -analog/digital)
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
- Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
- Digitale Orthophotos
- Identitäts- und Grenzbescheinigungen
- Historische Karten des Kreises Euskirchen (farbige Reproduktionen von Katasterurkarten)
- Historische topographische Karten (Kartenaufnahme der Rheinlande der Rheinlande durch Tranchot und Müffling von 1801 - 1828 im Maßstab 1 : 25000)
Topographische Karten und andere digitale Daten der Landesvermessung werden vom Geodatenzentrum NRW abgegeben. Eine Übersicht über diese Produkte mit Inhalten und Preisen erhalten Sie im Online-Shop des Geodatenzentrums .
Über die Internetanwendung TIM-Online der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW können topographische Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
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Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können schriftlich, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden. Liegenschaftskarten sind auch online im Direktabruf möglich. Für mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an GrundstückseigentümerInnen und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von allen BürgerInnen beantragt werden.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster im Kreishaus Euskirchen gestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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