Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Allgemeines:

    Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung. Es ist ein wesentliches Element im Gefüge der sozialen Leistungen. Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Wohngeld hat nach § 1 WOGG die Aufgabe, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es sorgt dafür, dass eine an der individuellen Leistungsfähigkeit orientierte Belastung nicht überschritten wird. Wohngeld ist eine Sozialleistung nach § 26 SGB I, das Wohngeldgesetz ist ein besonderer Teil des Sozialgesetzbuches.

    Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Bitte beachten Sie die Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz ab 01.01.2023. Sie finden dazu Unterlagen in der Rubrik "Downloads". Online-Anträge unter "Links" und Anträge zum Ausdrucken unter "Formulare".

    Schritt für Schritt zum Wohngeld:
    Erläuterung zum Wohngeld
    Hinweise zum Wohngeldantrag 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    • Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de