Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Werl
Allgemeines:
Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung. Es ist ein wesentliches Element im Gefüge der sozialen Leistungen. Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Wohngeld hat nach § 1 WOGG die Aufgabe, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es sorgt dafür, dass eine an der individuellen Leistungsfähigkeit orientierte Belastung nicht überschritten wird. Wohngeld ist eine Sozialleistung nach § 26 SGB I, das Wohngeldgesetz ist ein besonderer Teil des Sozialgesetzbuches.
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz ab 01.01.2023. Sie finden dazu Unterlagen in der Rubrik "Downloads". Online-Anträge unter "Links" und Anträge zum Ausdrucken unter "Formulare".
Schritt für Schritt zum Wohngeld:
Erläuterung zum Wohngeld
Hinweise zum Wohngeldantrag
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Formulare
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
- Wohngeldrechner NRW
- Beantragung von Wohngeld
- Wohngeld - Ratschläge und Hinweise
- Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
- Höchstbeträge für Miete und Belastung
- Beispielrechnungen
- Mietenstufen
- Schritt für Schritt zum Wohngeld:Erläuterung zum WohngeldHinweise zum Wohngeldantrag Antrag auf MietzuschussAntrag auf Lastenzuschuss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021