Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Ense
Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sprechzeiten zur Terminvergabe:
Montag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 UhrWohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Informationen: MHKB NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021