Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
Weitere Informationen
Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Dort finden Sie auch FAQ zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Wohngeldrechner NRW
Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner NRW die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Formulare
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Wohngeld-Plus-Gesetz
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021