Wohngeld Rückforderung
Wohngeld Rückforderung
Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der für Mieter einer Wohnung als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims als Lastenzuschuss gezahlt werden kann. Ein Anspruch auf Wohngeld ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und der Höhe des Gesamteinkommens und kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation des Antragstellers errechnet werden. Die Leistung kann vom Beginn des Monats an gewährt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Witten eingegangen ist. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld und die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erhältlich (www.wohngeld.nrw.de). Über den Online-Wohngeldrechner finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben: Das Programm berechnet einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Viele Hilfestellungen begleiten Sie beim Ausfüllen. Besonders praktisch: Sie können den Antrag direkt im Anschluss an die unverbindliche Berechnung online übermitteln. Selbstverständlich können Sie den Wohngeldantrag auch zusenden oder in den Hausbriefkasten vor dem Rathaus-Haupteingang abgeben. Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung! Telefonische Erreichbarkeit Hotline (02302/581-5330) für allgemeine Fragen: Täglich (montags bis freitags) von 8:00h bis 12:00h und (montags bis donnerstags) von 13:00h bis 15:00h Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach Buchstabenbereichen sind telefonisch erreichbar von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr: Frau Zielonka: A - Big Frau Gens: Bih - Dn Frau Binger: Do - Fre Frau Gottschlich: Frf - Ham Frau Wigotzki: Han - I Frau Schüngel: J - Kre Herr Tischler: Krf - Mod Herr Grieper: Moe - Q Herr Gülkan: R - Schre Herr Wähning: Schrf - Top Herr Özcelik: Toq - Z
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Wohngeldantrag Mietbescheinigung Nachweis der Mietzahlung (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch) Nachweis über das Bruttoarbeitseinkommen -auch geringfügig Beschäftigte Darüber hinaus ist nach den Umständen des Einzelfalls die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Sie können die Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abrufen: ganz unten bei "Wohngeld mit Hilfe von Antrgsvordrucken per Post beantragen"
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I - XII u.a.
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Eine Bearbeitung des Wohngeldantrages kann aufgrund der Vielzahl der Anträge zurzeit zwischen 2 bis 4 Monaten dauern. Der errechnete Wohngeldbetrag wird dann rückwirkend gezahlt.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Wohngeldantrag online www.jobcenter-en.de wohngeld.nrw.de Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 128, 67 KB) Abgrenzung Wohngeld - Bürgergeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021