Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldantrag als Erhöhungsantrag. Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Bildschirmseite. Anträge wirken auf den Ersten des Monats zurück, in dem sie gestellt werden.
Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.
Der Wohngeldrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Hilfe bei der Antragsstellung
Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch die Infostelle im Dienstgebäude Hackländerstraße 1 (1. Etage, Zimmer 137 und 138).
Für telefonische Anfragen steht die Infostelle unter 0241/432-56450 zur Verfügung.
Servicezeiten der Infostelle:
Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr
Nutzen Sie bitte ausschließlich die Mailadresse wohngeld@mail.aachen.de. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen auch im Fall einer Abwesenheit bearbeitet werden kann.
Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".
Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss erfolgen ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte).
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-56470
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss
- Weitergehende Informationen zum Wohngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Aachen