Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Ist ein Kind in Deutschland geboren, ist eine Anzeige bei der Geburt erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung der Geburt beim Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheranschrift: Lindenstraße 36

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Welche Unterlagen für die Beurkundung benötigt werden ist unterschiedlich und 

    sind abhängig vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit. Telefonisch oder schriftlich teilen wir Ihnen gerne mit, welche Unterlagen zur Geburtsbeurkundung einzureichen sind.

    Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bei einer Geburt in einer Klinik oder in sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen, wird die Geburt von der jeweiligen Einrichtung beim Standesamt angezeigt. 

    Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Johannes-Wesling Klinikum und der Stadt Minden, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden. 

    Die Anzeigepflicht bei einer Hausgeburt liegt zunächst bei den sorgeberechtigten Eltern. Ist eine Anzeige von den Eltern nicht möglich, kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, eine Anzeige vornehmen.  

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de