Geburt anzeigen
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Ist ein Kind in Deutschland geboren, ist eine Anzeige bei der Geburt erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung der Geburt beim Standesamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen für die Beurkundung benötigt werden ist unterschiedlich und
sind abhängig vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit. Telefonisch oder schriftlich teilen wir Ihnen gerne mit, welche Unterlagen zur Geburtsbeurkundung einzureichen sind.
Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bei einer Geburt in einer Klinik oder in sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen, wird die Geburt von der jeweiligen Einrichtung beim Standesamt angezeigt.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Johannes-Wesling Klinikum und der Stadt Minden, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden.
Die Anzeigepflicht bei einer Hausgeburt liegt zunächst bei den sorgeberechtigten Eltern. Ist eine Anzeige von den Eltern nicht möglich, kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, eine Anzeige vornehmen.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
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