Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Hinweise für Langenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Das Standesamt der Gemeinde Langenberg ist organisatorisch dem Ordnungsamt zugeordnet.
    Die Standesbeamtinnen, die sie gerne trauen sind:

    Saskia Entrup, Lena Menze, Monika Niehüser und Manuela Reimer.

    Das Standesamt ist unter anderem für Sie da bei:

    • der Geburt eines Kindes
    • der Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft
    • bei einem Sterbefall in der Familie
    • Namensänderung
    • der Anfertigung und Ausstellung von Urkunden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Formulare

    Hinweise für Langenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenberg

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenberg

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Langenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de