Geburt anzeigen
Hinweise für Langenberg
Beschreibung
Hinweise für Langenberg
Das Standesamt der Gemeinde Langenberg ist organisatorisch dem Ordnungsamt zugeordnet.
Die Standesbeamtinnen, die sie gerne trauen sind:
Saskia Entrup, Lena Menze, Monika Niehüser und Manuela Reimer.
Das Standesamt ist unter anderem für Sie da bei:
- der Geburt eines Kindes
- der Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft
- bei einem Sterbefall in der Familie
- Namensänderung
- der Anfertigung und Ausstellung von Urkunden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
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bei miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunden der Eltern
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
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Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
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Geburtsurkunde des Vaters
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ggf. die Sorgeerklärung
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Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Langenberg
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenberg
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
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