Vorgesehen zum Löschen - Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Der Sicherheitsbericht enthält diverse Angaben und Informationen. Er führt u.a. die Namen der an der Erstellung des Berichts maßgeblich Beteiligten mit auf und enthält ferner ein Verzeichnis der in dem Betriebsbereich vorhandenen gefährlichen Stoffe mit Ihrer Bezeichnung und Gefährlichkeitseinstufung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020