Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung
Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen Betreiber einer oder mehrerer Anlagen sein, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.08.2022