Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung

    Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung

    Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden. 

    Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:

    • Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
    • Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
    Legionellen

    Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.

    Veröffentlichungen

    Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Immissionsschutz

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sonderaufgaben Immissionsschutz und Rechtsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Betreiber einer oder mehrerer Anlagen sein, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
    • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de