Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Verlängerung
Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Verlängerung
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Meinerzhagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 20 AEUV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen