Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Verlängerung

    Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger Verlängerung

    Beschreibung

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 20 AEUV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de