Schulpsychologische Beratung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wir unterstützen bei Herausforderungen und Belastungen im Schulalltag.
Gemeinsam suchen wir nach Wegen und Perspektiven, damit alle an Schule Beteiligten in der schulischen Gemeinschaft Wertschätzung erfahren, Eigenständigkeit leben und Verantwortung für sich und andere übernehmen können.
Wir beraten bei Fragen zur schulischen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Die Ratsuchenden (Familienmitglieder, schulische Mitarbeitende und die Schülerinnen und Schüler selbst) erhalten von uns individuelle Aufmerksamkeit.
Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere (sozial-)pädagogische Fachkräfte erhalten Angebote zur Fallberatung, Coaching und Supervision. Wir unterstützen bei der Bewältigung und Prävention von schulischen Krisensituationen und fördern partizipative und demokratiestärkende Prozesse. Wir bieten unser Fachwissen im Rahmen von pädagogischen Tagen, schulischen Projekt- und Arbeitsgruppen und zu Fragen der Schulentwicklung an.
Wir orientieren uns an den individuellen Anliegen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch in Konfliktsituationen nehmen wir eine allparteiliche Haltung ein. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten ist unser Ziel.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir weiterhelfen können, rufen Sie uns gerne an und wir klären das gemeinsam.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wer kann sich an uns wenden?
Grundsätzlich alle Menschen (Schülerinnen und Schüler, Familienmitglieder, schulische Mitarbeitende), die im Zusammenhang mit der Schulsituation Belastungen erleben oder Beratungsbedarf haben.
Wird eine Beratung aktenkundig?
Nein, wir dokumentieren den Beratungsverlauf nur für uns, um Sie möglichst gut beraten zu können. Wenn Sie es nicht möchten, speichern wir keine Daten von Ihnen. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Erstellen Sie Gutachten (z.B. über ADHS, LRS, Dyskalkulie, Schulfähigkeit, etc.)?
Nein, wir sind nicht berechtigt, Gutachten zu erstellen. Auf der Grundlage von Vorinformationen und Gesprächen - bei Bedarf auch psychologischen Testverfahren und Situationsbeobachtungen - beraten wir individuell und lösungsorientiert.
Ich suche einen Therapieplatz für ihr Kind, können Sie helfen?
Wir bieten professionelle Beratung in schwierigen Situationen an. Eine psychotherapeutische Behandlung ist bei uns nicht möglich. Wir schauen aber gerne mit unseren Ratsuchenden, wie die Wartezeit in Zusammenarbeit aller Beteiligter überbrückt werden kann, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht.
Können Sie über Maßnahmen wie Klassen- oder Schulwechsel oder Klassenwiederholungen entscheiden?
Nein, das können wir nicht. Die Entscheidungen liegen bei der Schule bzw. dem Schulamt. Aber wir beraten auch in diesen und ähnlichen schwierigen Entscheidungsprozessen.
Ein Kind besucht eine Schule außerhalb des Rhein-Erft-Kreises. Welche Beratungsstelle ist dann zuständig?
Es hat sich bewährt, jeweils die Schulpsychologische Beratungsstelle in der Stadt bzw. im Kreis anzusprechen, in der die besuchte Schule liegt. Die Kolleginnen und Kollegen dort verfügen dort über wertvolles Erfahrungswissen und kennen das Netzwerk besser, das eine gute Lösung in der Schule begünstigt. Eine Liste aller schulpsychologischen Beratungsstelle in NRW finden Sie unter: https://www.schulpsychologie.nrw.de/.
Weitere Informationen
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Unseren Flyer in leichter Sprache erhalten Sie auf Anfrage auch in verschiedenen Sprachen
(albanisch, arabisch, bosnisch, englisch, farsi, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, kurdisch-kurmandschi, makedonisch, paschto, polnisch, portugiesisch, romanes, rumänisch, russisch, serbisch, sorani, spanisch, türkisch, ukrainisch).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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