Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wahlamt der Stadt Witten Marktstr. 16 58449 Witten Sitzungszimmer 1 Email: Wahlamt@stadt-witten.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
01 Wahlen und Bürgerbeteiligung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 2 29 32*
E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag im Original, der
- Familiennamen,
- die Vornamen,
- das Geburtsdatum,
- die genaue Anschrift enthalten muss;
- der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
- Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
- Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
- als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
- als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
- unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
etwa 2 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021