Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden DeutschenOnline erledigen

    zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und entsprechende Briefumschläge. Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae5dd46eb405251af42be0cdb2447b88

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus: Wahlbenachrichtigung und/oder Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
      • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
      • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für die Bürger*innen kostenlos.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert, sofern keine besonderer Versendungsform gewünscht wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de