Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Leben und Tod gehören untrennbar zusammen. Dabei wird das Thema Tod gerne tabuisiert und verdrängt. Ist dann ein Angehöriger/eine Angehörige verstorben, stellt sich oft die Frage: Was ist zu tun? In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens die Formalitäten. Sie können selbstverständlich auch den Sterbefall eines/einer Angehörigen persönlich beim Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Erforderlich sind folgende Unterlagen: bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis -, bei Verheirateten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und der Personalausweis -, bei Verwitweten: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten -, bei Geschiedenen: die Heiratsunterlagen, ggfs. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Alle Urkunden und Übersetzungen sind im Original vorzulegen. Neben den o.g. Urkunden benötigen wir die ärztliche Todesbescheinigung, die vom Hausarzt/der Hausärztin oder vom Krankenhaus ausgestellt wird. Sie enthält neben den persönlichen Angaben über den Verstorbenen auch Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Todes sowie die Todesart. Bei einem nicht natürlichen Tod z.B. Unfalltod ist die Bestattung erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft möglich. Beim Tod eines/einer Angehörigen im Krankenhaus wird von dort die Sterbefallanzeige erstellt. Mit dieser spricht der Bestatter/die Bestatterin oder Sie beim Standesamt vor. Ist Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige jedoch zu Hause verstorben, wird die Sterbefallanzeige direkt bei uns ausgestellt und von dem/der Anzeigenden unterschrieben. Bitte beachten Sie: Der Sterbefall muss innerhalb von drei , dem Todestag folgenden Werktagen beim Standesamt angezeigt werden. Allgemeiner Hinweis: in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Sie finden uns im Rathaus (Marktstraße 16), Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11 montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, nur nach vorheriger Terminreservierung. Bestattungsunternehmen in Witten In Witten gibt es verschiedene Bestattungsunternehmen, die Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sind. Telefonisch können Sie sie wie folgt erreichen: Firma Bohnet, 02302/59507 oder 57828, Firma Brotkorb, 02302/1538, Firma Häusler, 02302/47206, Firma Keßler, 02302/390220, Firma König, 02302/56615, Firma Kostmann, 02302/58058-0, Firma Landeck, 02302/57897 Firma Lauterbach, 02302/31044, Firma Platte, 02302/941230, Firma Rumberg, 02302/73297 oder 97040, Firma Schade, 02302/3680, Firma Schulze, 02302/80528 Firma Temme, 02302/12555, Firma Vockel, 02302/57864, Firma Vollmer, 02302/13333 Firma Vosskühler, 02324/72392, Firma Witthüser, 02302/97017. Eine Gewähr für die Vollständigkeit wird nicht übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Geburten, Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    34 Personenstandsangelegenheiten

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde 

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; darin enthalten ist die Ausstellung von zwei für soziale Zwecke ausgestellte Sterbeurkunden (für die Krankenkasse und die Rente) und eine Bescheinigung für die Beerdigung. Benötigen Sie darüber hinaus weitere Urkunden z.B. für ihr Familienstammbuch, private Versicherungen, etc. beträgt die Gebühr - für die erste Urkunde 10 EUR und für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Ratgeber für den Trauerfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de