Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
Beschreibung
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Für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall kann ein Antrag auf Beurkundung dieses Sterbefalles in einem deutschen Sterbefallregister gestellt werden.
Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antragsteller wendet sich zunächst an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung der Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbeurkunde
- Totenschein
- beglaubigter Geburtenregisterausdruck
- Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- Nachweis über den Familienstand
- Nachweis der letzten Eheschließung/Lebenspartnerschaftbegründung (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
- falls die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung (zum Beispiel Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)
- für Vertriebene/Spätaussiedler: Vertriebenenausweis und Registrierschein
- Einbürgerungsurkunde oder ein entsprechender Staatsangehörigkeitsnachweis
- Bescheinigungen über Namensänderungen
Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, die speziell auf Ihren Fall abgestellt sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin auszumachen, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.
Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person.
Zulässig ist der Antrag jedoch nur für deutsche Staatsangehörige. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Eine dieser Eigenschaften muss bei der im Ausland verstorbenen Person vorgelegen haben.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 36 PStG (Personenstandsgesetz)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Fristen
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Der Antrag kann zeitlich unbefristet gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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