Flurstücksgrenze Feststellung

    Vorgesehen zum Löschen - Flurstücksgrenze Feststellung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Liegenschaftsvermessungen sind u. a. die Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen) und Gebäudeeinmessungen.

     

    Wie und wo wird der Antrag zu den vorstehenden Liegenschaftsvermessungen gestellt?

    Der Antrag kann bei jedem in NRW zugelassenen ÖbVI gestellt werden. Bei Teilungsvermessungen sind möglichst Festlegungen zur Lage der neu zu bildenden Grenze anzugeben. Alle weiteren Unterlagen werden in der Regel von dem beauftragten Vermessungsbüro beschafft. Die Anschriften aller in NRW zugelassenen ÖbVI finden Sie hier:

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de