Amtliche Bescheinigung: festgestellte Grenzen
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
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Erhältlich als/Ausgabeformen:
- Bescheinigungen können schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.
Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
mehr darüber:
- Die Anerkennung einer Grenze durch die Beteiligten erfolgt heute in einem Grenztermin vor Ort. Die Lage der Grenze wird durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert; z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung). Das Ergebnis des Grenztermins wird in einer Grenzniederschrift beurkundet und die Lage der Grenze in Vermessungsrissen im Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters dauerhaft aufbewahrt.
- Älteren Grundstückgrenzen, die nach früheren Rechtvorschriften gebildet wurden, kann diese Grenzfeststellung fehlen.
- Kann eine bestehende Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden, weil die Beteiligten sich nicht einigen und das Liegenschaftskataster wahrscheinlich nicht die rechtmäßige Grenze nachweist, wird die Grenze als "streitig" bezeichnet.
- In den Unterlagen des Liegenschaftskatasters kann recherchiert werden, ob eine Grenze festgestellt ist und darüber eine Bescheinigung erstellt werden.
Anwendung:
- Solche Bescheinigungen werden z.B. in Verbindung mit Negativbescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für Bescheinigungen über festgestellte Grenzen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Im Regelfall beträgt sie 75 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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