Flurstücksgrenze Feststellung

    Amtliche Bescheinigung: festgestellte Grenzen

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Erhältlich als/Ausgabeformen:

    • Bescheinigungen können schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.

    Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

    mehr darüber:

    • Die Anerkennung einer Grenze durch die Beteiligten erfolgt heute in einem Grenztermin vor Ort. Die Lage der Grenze wird durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur markiert; z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung). Das Ergebnis des Grenztermins wird in einer Grenzniederschrift beurkundet und die Lage der Grenze in Vermessungsrissen im Zahlenwerk des Liegenschaftskatasters dauerhaft aufbewahrt.
    • Älteren Grundstückgrenzen, die nach früheren Rechtvorschriften gebildet wurden, kann diese Grenzfeststellung fehlen.
    • Kann eine bestehende Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden, weil die Beteiligten sich nicht einigen und das Liegenschaftskataster wahrscheinlich nicht die rechtmäßige Grenze nachweist, wird die Grenze als "streitig" bezeichnet.
    • In den Unterlagen des Liegenschaftskatasters kann recherchiert werden, ob eine Grenze festgestellt ist und darüber eine Bescheinigung erstellt werden.

    Anwendung:

    • Solche Bescheinigungen werden z.B. in Verbindung mit Negativbescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geodatenzentrum 102.3101

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5399

    E-Mail: geodatenzentrum@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren für Bescheinigungen über festgestellte Grenzen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Im Regelfall beträgt sie 75 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de