Prüfung von Luftsicherheitsassistenzen Abnahme
Antrag auf Prüfung von LuftsicherheitsassistentInnen stellen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen