Prüfung von Luftsicherheitsassistenzen Abnahme

    Antrag auf Prüfung von LuftsicherheitsassistentInnen stellen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de