Aufwandsentschädigung für den Vormund

    Aufwandsentschädigung für den Vormund

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Vormundschaften
    Eine Vormundschaft beinhaltet die Ausübung der Personen- und Vermögenssorge für eine/n Minderjährige/n und seine/ihre gesetzliche Vertretung.
    Bei bestimmten Fallkonstellationen kommt es aufgrund gesetzlicher Regelung oder richterlicher Anordnung dazu, dass Elternteile die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen.
    Mögliche Sachverhalte sind

    - das Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
    - der Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Elternteile
    - ein nicht zu ermittelnder Familienstand des Kindes
    - der Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
    - die Geburt eines Kindes einer minderjährigen unverheirateten Mutter
    - das Ruhen der elterlichen Sorge mit Einwilligung der Elternteile zur Adoption.

    Wird die Vormundschaft durch das Jugendamt ausgeübt, bezeichnet man diese als Amtsvormundschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Vormundschaften, Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 55 SGB VIII, 1773 BGB ff.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de