Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung
Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§5 DRiG, 5d (6) DRiG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen