Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung

    Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    §5 DRiG, 5d (6) DRiG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de