Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
Beschreibung
Hinweise für Herne
Was kennzeichnet die Offene Ganztagsschule in Herne?
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Förderung für alle Kinder durch ein qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot
- feste Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben mit Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte
- Kontakt zu anderen Kindern
- vielfältige Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung
- mittags eine warme Mahlzeit, die gemeinsam eingenommen wird
Die OGS bietet verlässliche Betreuungszeiten von montags bis freitags in der Regel von 8 bis 16 Uhr - bei Bedarf auch länger.
Eine Ferienbetreuung findet an allen beweglichen Ferientagen und in den Ferien statt.
Ausnahme: Blockschließung 3 Wochen in den Sommerferien und 5 Tage in den Weihnachtsferien.
Wer führt die Offene Ganztagsschule in Herne durch?
Durchgeführt wird die OGS in Herne von den Grundschulen und folgenden Trägern:
der Arbeiterwohlfahrt Bochum, dem Caritasverband Herne und dem Schulreferat des evangelischen Kirchenkreises Bochum.
Weitere Kooperationspartner sorgen für ein vielfältiges Angebot:
zum Beispiel Sportvereine, Musikschule, Jugendkunstschule.
Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2018/2019 erhoben:
(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):
- bei einem Jahreseinkommen * bis 17.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 0 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 21.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 22 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 26.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 34 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 30.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 46 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 35.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 58 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 40.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 69 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 45.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 80 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 50.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 93 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 55.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 105 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 60.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 115 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 65.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 124 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 70.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 133 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 75.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 142 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 80.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 150 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 85.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 158 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 90.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 165 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * bis 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 175 Euro erhoben
- bei einem Jahreseinkommen * über 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 185 Euro erhoben
Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege
- 50 % für das erste Geschwisterkind
- 100 % für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind
Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).
* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.
Nicht zum Einkommen gehören: Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung 31/1 - Schulverwaltungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-3486
E-Mail: schulverwaltungsamt@herne.de
erforderliche Unterlagen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.
Geld oder Stelle:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.
Formulare
Die notwendigen Formulare stehen digital unter
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.
Geld oder Stelle:
Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.
Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11S. 38) in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 - 63 Nr. 2
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (ABl. NRW. S. 403, 10/08 S. 524) in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11 - 02 Nr. 24
- Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
- Änderungserlass zu BASS 12 63 Nr. 2 und BASS 11 09 Nr. 24 vom 16.02.2018
Verfahrensablauf
- Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
- Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
- Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
- Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
- Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Herne