Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
An folgenden Schulen gibt es ein Angebot der offenen Ganztagsschule
Schule
Träger
Paul-Gerhardt-Schule
Pestalozzistraße 6
48249 Dülmen
OGS Tel.: 02594 8932802
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken
Bohlenstiege 34
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 863725
Augustinus-Schule
Anna-Katharina-Emmerick-Str. 29
48249 Dülmen
OGS Tel.: 02594 8932800
Sozialdienst kath. Frauen e.V. Dülmen
Mühlenweg 88
48249 Dülmen
Tel.: 02594 9505003
Anna-Katharina-Emmerick-Schule
Leuster Weg 60
48249 Dülmen
OGS Tel.: 02594 8934410
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
Ostdamm 133
48249 Dülmen
Tel.: 02594 7830110
Ludgerusschule
Wemhoff 4
48249 Dülmen-Buldern
OGS Tel.: 02590 9428077
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Bahnhofstraße 24
48249 Dülmen
Tel.: 02594 910013
Grundschule Dernekamp
Fröbelstraße 2
48249 Dülmen
OGS Tel.: 02594 785605
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Bahnhofstraße 24
48249 Dülmen
Tel.: 02594 910013
St. Mauritius-Schule
Mauritiusstraße 5
48249 Dülmen
OGS Tel.: 02594 85620
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Bahnhofstraße 24
48249 Dülmen
Tel.: 02594 910013
Hinweise zum Elternbeitrag
Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben. Bei Fragen zu den Elternbeiträgen, wenden Sie sich bitte an Frau Lehmann.
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen vom 15.07.2011 (gültig ab 01.08.2017)
- Offene Ganztagsschule im Primarbereich; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26. 1. 2006
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Nachweis über positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
- Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird
Formulare
Die notwendigen Formulare stehen digital unter
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.
Geld oder Stelle:
Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.
Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11S. 38) in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 - 63 Nr. 2
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (ABl. NRW. S. 403, 10/08 S. 524) in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11 - 02 Nr. 24
- Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
- Änderungserlass zu BASS 12 63 Nr. 2 und BASS 11 09 Nr. 24 vom 16.02.2018
Verfahrensablauf
- Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
- Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
- Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
- Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
- Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Dülmen