Ganztagsschule Förderung

    Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen


    An folgenden Schulen gibt es ein Angebot der offenen Ganztagsschule

    Schule                                                                  

    Träger

    Paul-Gerhardt-Schule

    Pestalozzistraße 6
    48249 Dülmen
    OGS Tel.: 02594 8932802

    Diakonisches Werk des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken

    Bohlenstiege 34
    48565 Steinfurt
    Tel.: 02551 863725

    Augustinus-Schule

    Anna-Katharina-Emmerick-Str. 29
    48249 Dülmen
    OGS Tel.: 02594 8932800

    Sozialdienst kath. Frauen e.V. Dülmen

    Mühlenweg 88
    48249 Dülmen
    Tel.: 02594 9505003

    Anna-Katharina-Emmerick-Schule

    Leuster Weg 60
    48249 Dülmen
    OGS Tel.: 02594 8934410

    Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.

    Ostdamm 133
    48249 Dülmen
    Tel.: 02594 7830110

    Ludgerusschule

    Wemhoff 4
    48249 Dülmen-Buldern
    OGS Tel.: 02590 9428077

    AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

    Bahnhofstraße 24
    48249 Dülmen
    Tel.: 02594 910013

    Grundschule Dernekamp

    Fröbelstraße 2
    48249 Dülmen
    OGS Tel.: 02594 785605

    AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

    Bahnhofstraße 24
    48249 Dülmen
    Tel.: 02594 910013

    St. Mauritius-Schule

    Mauritiusstraße 5
    48249 Dülmen
    OGS Tel.: 02594 85620

    AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

    Bahnhofstraße 24
    48249 Dülmen
    Tel.: 02594 910013

     

    Hinweise zum Elternbeitrag 

    Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben. Bei Fragen zu den Elternbeiträgen, wenden Sie sich bitte an Frau Lehmann

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 29

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Nachweis über positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
    • Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

     

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

     

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de