Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
Beschreibung
Offener Ganztag im Primarbereich:
Das Förderprogramm richtet sich an die Schulträgerinnen und -träger der "offenen Ganztagsschule" im Primarbereich und ermöglicht zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. In Kooperation mit vielfältigen Partnerinnen und Partner, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll die offene Ganztagsschule zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schüler*innen Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.
Gefördert wird die Zahl der zum 15.10. des Schuljahres besetzten Ganztagsplätze. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.
Geld oder Stelle:
Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Den Schulträgern wird bei einer Kapitalisierung der Lehrerstellen eine Pauschale auf der Grundlage der Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres für Personalausgaben zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr, zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.
Geld oder Stelle:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.
Formulare
Die notwendigen Formulare stehen digital unter
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.
Geld oder Stelle:
Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.
Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11S. 38) in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 - 63 Nr. 2
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (ABl. NRW. S. 403, 10/08 S. 524) in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11 - 02 Nr. 24
- Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
- Änderungserlass zu BASS 12 63 Nr. 2 und BASS 11 09 Nr. 24 vom 16.02.2018
Verfahrensablauf
- Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
- Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
- Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
- Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
- Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022