Bundeszentralregisterauskunft (erweitert)
Hinweise für Bad Driburg
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Bad Driburg gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Sie können ein Führungszeugnis persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Bad Driburg beantragen.
Über den Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihre Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch online beantragen. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte
Außerdem benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung / Bescheinigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.
In diese Aufforderung / Bescheinigung muss der Träger Ihren Namen bereits eingetragen haben. Eine Blancobescheinigung kann nicht anerkannt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Antragstellung vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der anzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Bearbeitungszeit nach Antragstellung:
- Von der Antragstellung bis zur Zusendung durch das Bundesamt für Justiz vergehen in der Regel ca. 1-2 Wochen.
- In seltenen Fällen kann die Ausstellung auch etwas länger dauern.
Kosten
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Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Die Zahlung kann erfolgen:
in bar
per EC Karte (mit PIN)
Hinweise (Besonderheiten)
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Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:
- Belegart NE = für private Zwecke
(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)
- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)
Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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