Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 36a AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf