Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

    Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsa-Brändström-Straße 1-3

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05215540

    Fax: 0521554444

    E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bzw. Registerstelle entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Anlageberatung unmittelbar mitwirken, müssen Sie deren Zuverlässigkeit und Sachkunde sicherstellen und diese ebenfalls im Vermittlerregister eintragen lassen.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsqualifikationen: § 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de