Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot

    Hinweise für Lippe

    Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen dürfen an Sonn- und Feiertagen nur in besonderen Fällen oder mit Ausnahmegenehmigung fahren. Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gibt es an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Diese Lkw dürfen an solchen Tagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr in der Regel nicht fahren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:

    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
    • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
    • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie beispielsweise Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Erntemaschinen, Mähdrescher),
    • Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeuge im Einsatz,
    • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

    Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:

    • frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
    • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
    • frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse sowie
    • leicht verderbliches Obst und Gemüse.

    Bei dringendem Transportbedürfnis können Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gestattet werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Folgende Angaben sind erforderlich:

    • vollständige Personalien

    • die Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger

    • Abgangs- und Zielort

    • Zweck der Fahrt

    • Angaben zur Ladung

    • Fracht- und Begleitpapiere

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 50,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Achtung!

    Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
    Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de